Kostenübernahme
Störungen des Schlafes werden von allen Krankenkassen als medizinische Gesundheitsstörungen anerkannt.
Alle unsere Dienstleistungen (Diagnostik, Therapie und Beratung) werden ambulant erbracht, stehen Patienten aller Versicherungsklassen offen und werden durch alle Krankenkassen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezahlt.
Das Zentrum für Schlafmedizin Hirslanden Zürich ist von der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie akkreditiert und dadurch vollumfänglich kassenanerkannt.
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