Schlafabklärung
Eine Schlafabklärung beginnt mit der Erhebung einer ausführlichen Schlafanamnese in der Schlafsprechstunde.

Aufgrund dieser Evaluation stellt der Spezialist fest, ob für die genaue Diagnosestellung weitere Untersuchungen – wie z.B. eine nächtliche Schlafregistrierung (Polysomnographie) oder eine mehrtägige Bewegungsaufzeichnung (Aktometrie) – notwendig sind.
Eine stationäre Hospitalisierung ist für eine Schlafregistrierung während der Nacht sowie für andere Tests der Schlafmedizin nicht erforderlich. Die Behandlung primärer Schlafstörungen erfolgt mittels Therapiestrategien im Rahmen unserer ambulanten Dienstleistung.
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